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Rubrik · Grenzen

Zwischen Deutschland und Luxemburg gibt es keine Grenze

Auf Mosel, Sauer und Our verläuft keine Linie. Der Fluss gehört beiden Staaten gemeinsam, ein Rechtszustand aus dem Wiener Kongress, der bis heute gilt.

Fragt man, wo genau die Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg verläuft, lautet die korrekte Antwort für einen großen Teil der Strecke: nirgends. Auf dem Abschnitt, den Mosel, Sauer und Our bilden, gibt es keine Linie. Es gibt eine gemeinsame Fläche.

Das ist keine kartographische Ungenauigkeit, sondern geltendes Recht. Die drei Flüsse sind gemeinschaftliches Hoheitsgebiet beider Staaten. Die deutsche Souveränität endet nicht in der Flussmitte, sondern am gegenüberliegenden Ufer, und die luxemburgische endet ebenso am deutschen Ufer. Beide Staaten sind auf derselben Wasserfläche zuständig, über die ganze Breite.

Juristen nennen das ein Kondominium: ein Gebiet, über das zwei oder mehr Staaten gemeinsam Hoheit ausüben, ohne es aufzuteilen. Es kommt selten vor, weil es die beteiligten Verwaltungen zu ständiger Abstimmung zwingt.

Zwei Staaten teilen sich hier nicht die Fläche, sondern die Zuständigkeit.

— TerraTally · Grenzen-Desk

Woher das kommt

Der Ursprung liegt in der Schlussakte des Wiener Kongresses von 1815. Dort heißt es sinngemäß, Flüsse gehörten, soweit sie die Grenze bilden, den angrenzenden Mächten gemeinsam. Die Grenzverträge von 1816 zwischen dem Königreich der Niederlande, zu dem Luxemburg damals gehörte, und Preußen setzten diesen Satz für diesen Abschnitt um.

Bemerkenswert ist, was danach nicht geschah: Der Zustand wurde nie aufgelöst. Zwei Weltkriege, die Entwicklung Luxemburgs zum unabhängigen Staat, die Gründung der Bundesrepublik, die europäische Integration, jedes dieser Ereignisse hätte ein Anlass sein können, die Flüsse endlich zu teilen. Die gemeinsame Hoheit blieb. Ein Grenzvertrag von 1984 regelte Detailfragen, ohne das Prinzip anzutasten. Damit ist die Regelung älter als beide Staaten, die sie heute anwenden.

Solange auf dem Wasser nichts passiert, merkt niemand etwas davon. Interessant wird es bei allem, was Zuständigkeit verlangt: Wer genehmigt einen Steg? Welche Polizei ist zuständig, wenn auf dem Wasser etwas geschieht? Wessen Recht gilt an Bord eines Schiffs in der Flussmitte? An einer geteilten Grenze hat jede dieser Fragen eine einfache Antwort, nämlich die Seite, auf der man sich befindet. Im Kondominium fehlt diese Antwort, weil es keine Seiten gibt.

Für solche Fälle gibt es Abkommen und gemeinsame Gremien, in denen Behörden beider Länder abstimmen, wer was tut. Das Prinzip bleibt aber unbequem: Zwei Verwaltungen müssen sich über dieselbe Fläche einigen, statt jede auf ihrer Seite zu entscheiden. Wer an diesen Flüssen baut oder etwas genehmigt haben will, hat es am Ende mit beiden zu tun. Der Aufwand ist damit nicht verschwunden, er ist verlagert: von der Karte in die Abstimmung.

Genau deshalb sind Kondominien selten. Die meisten Grenzflüsse der Welt werden geteilt, entweder in der Mitte oder entlang der tiefsten Rinne, dem Talweg. Beides erzeugt eine Linie, und Linien sind verwaltungstechnisch bequem: Sie lassen sich in Karten eintragen, in Zuständigkeiten übersetzen und im Streitfall nachmessen.

Mosel, Sauer und Our sind die Ausnahme. Dort hat sich seit über zweihundert Jahren niemand die Mühe gemacht, eine Linie zu ziehen. Und es funktioniert.