Am 13. April 2015 stellte ein tschechischer Politiker an einem unbewohnten Donauufer eine Flagge auf und erklärte das Gebiet zur Freien Republik Liberland. Nach eigener Angabe sieben Quadratkilometer Auwald, Sumpf und Gestrüpp zwischen Kroatien und Serbien.
Das klingt nach einer Aktion ohne Substanz. Interessant ist sie, weil das juristische Argument dahinter nicht völlig aus der Luft gegriffen war. Die Stelle heißt Gornja Siga, und sie ist tatsächlich ein Sonderfall.
Die Lücke
Kroatien und Serbien streiten seit dem Zerfall Jugoslawiens über den Verlauf ihrer Grenze an der Donau. Der Fluss hat seinen Lauf über die Jahrhunderte verändert. Serbien argumentiert mit dem heutigen Flussbett, Kroatien mit den historischen Katastergrenzen der Gemeinden, die davon abweichen. Beide Lesarten sind in sich stimmig, und sie führen zu unterschiedlichen Karten.
Daraus entstehen zwei Arten von Flächen. Die eine beansprucht jede Seite für sich, weil sie nach der eigenen Lesart zum eigenen Staat gehört. Die andere will keine Seite haben, weil sie nach der eigenen Lesart dem Nachbarn zufällt. Gornja Siga gehört zur zweiten Kategorie. Kroatien beansprucht es nicht, weil es nach kroatischer Lesart serbisch wäre. Serbien beansprucht es nicht, weil es nach serbischer Lesart kroatisch wäre. Ein Anspruch auf diesen Auwald würde die eigene Position bei den größeren, wertvolleren Abschnitten schwächen.
Genau in diese Lücke setzte der Gründer seine Flagge. Auf die Ausrufung folgten, alles nach Angaben der Bewegung selbst, Zehntausende Bewerbungen um eine Staatsbürgerschaft, ein Verfassungsentwurf und Pläne für eine Wirtschaft auf Kryptowährungsbasis. Vor Ort folgte etwas anderes: Kroatien riegelte den Zugang wiederholt ab, und mehrere Personen wurden beim Betretungsversuch festgenommen, darunter der Gründer. Anerkannt hat Liberland bis heute kein Staat.
Er hatte recht damit, dass niemand das Land wollte. Er lag falsch bei dem, was daraus folgt.
— TerraTally · Grenzen-Desk
Der Denkfehler steckt im Begriff terra nullius, herrenloses Gebiet. Das Konzept existiert im Völkerrecht, aber es ist dort weitgehend ausgestorben. Ein Auwald, den zwei Staaten aus taktischen Gründen nicht beanspruchen, ist ohnehin kein solcher Fall: Er liegt innerhalb einer Grenze, über deren Verlauf verhandelt wird, und wird am Ende einer der beiden Seiten zufallen.
Und selbst wenn ein Gebiet herrenlos wäre, entstünde daraus kein Recht für Privatpersonen, dort einen Staat zu gründen. Staatlichkeit verlangt Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Praktisch entscheidend ist, ob andere Staaten einen als Gegenüber behandeln. Genau das tut bei Liberland niemand. Kroatien betrachtet das Ufer als kroatisch kontrolliert, unabhängig davon, wem es am Ende zugesprochen wird, und handelt entsprechend: mit Polizei, nicht mit Diplomatie.
Damit ist Liberland das exakte Gegenstück zum Souveränen Malteserorden. Der besitzt kein Territorium und wird von mehr als hundert Staaten als Völkerrechtssubjekt behandelt. Liberland hat ein Stück Land, das niemand beansprucht, und wird von keinem einzigen Staat anerkannt.
Beide Fälle zeigen dasselbe. Souveränität ist keine Eigenschaft von Boden. Sie ist das, was andere einem zugestehen.